Sicherlich haben Sie alle aufmerksam die Diskussionen um die geplanten Veränderungen im EEGverfolgt.

Das Bundeskabinett hat am 08.04.2014 den Gesetzentwurf für eine Novellierung des ErneuerbareEnergien-Gesetzes (EEG) (PDF: 3,07 MB) und die gesetzliche Regelung für die Ausnahmen für energieintensiveUnternehmen von der EEG-Umlage (PDF: 740 KB),beschlossen.

Am 8. Mai 2014 fand die 1. Lesung im Deutschen Bundestag statt. Am 2. Juni 2014 erfolgt die öffentliche Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Dieser berät sich anschließend in Anwesenheit von Bundesminister Gabriel am 4. Juni 2014. Die abschließende Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sollam 24. Juni 2014 geschehen. Es ist weiterhin beabsichtigt, dass die Novelle vom Bundestag am 26./27. Juni 2014 in der 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen wird. Das neue EEG soll laut dem Eckpunktepapier und demRegierungsentwurf (s. Anhang) am 1. August 2014 in Kraft treten.

 

Alle Verbände der Regenerativen Energien haben (und versuchen immer noch) durch aktive Lobbyarbeit (auch Demonstrationen) auf die „notwendigen Korrekturen“hinzuweisen.

 

Wenn das Gesetz am 01.08.14 in Kraft tritt und damit alle Rahmenbedingungen für dieWindkraft festliegen, werden wir mit unserem Steuerberater mögliche Szenarien für die Weiterentwicklung unserer Teilgebiete 1 und 2 erstellen.

Spätestens im Oktober wird eine Gesellschafter-versammlung einberufen, auf der wir dann u.a. auch die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft auf den Teilgebieten 1 und 2 besprechen werden.

 

News: 16.02.14

EEG Novelle-Entwurf (Stand 10.02.14) 

 

Vertrauensschutz für Investoren

Auch in der Novelle mit Stand vom 10.02.14 (S.164 - S.165) ist deutlich nachzulesen, das unser Windpark (Teilgebiet 3) unter das EEG 2012 fällt. 

 

--- hier geht es zum 187 seitigen EEG 2014 Entwurf --- 

 

... Eckpunktepapier Gabriel vom 17.01.14...